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Allgemeine
Geschäftsbedingungen
§ 1 Gewinnspiel
Die Gewinnspiele werden von dem Projekt „Wiesbaden am
Computer erleben“ in Kooperation mit verschiedenen Partnern
(Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur
Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. „Wiesbaden am Computer erleben“
vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und
verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. „Wiesbaden am
Computer erleben“ wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet,
es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.
§ 2 Teilnahme
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen. Minderjährige
bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist,
der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie
sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet, das Anmeldeformular ausfüllt und
mittels des Buttons „senden“ an „Wiesbaden am Computer erleben“ abschickt. Der
Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder
Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des
Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen.
Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang
der E-Mail bei „Wiesbaden am Computer erleben“.
(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt
erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Leiter des Projekts, der beteiligten
Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme
ausgeschlossen.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen
behält sich „Wiesbaden am Computer erleben“ das Recht vor, Personen vom
Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich
unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation
Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich
Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel
ausgeschlossen werden.
§ 4 Durchführung und Abwicklung
(1) Die Gewinner werden von „Wiesbaden am Computer erleben“
schriftlich benachrichtigt und können auf www.erlebe-wiesbaden.de und/oder der
Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit
dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich
einverstanden. „Wiesbaden am Computer erleben“ ist berechtigt, die Daten des
Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des
Gewinns zu ermöglichen.
Falls „Wiesbaden am Computer erleben“ nur die
E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail
benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach
dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und
es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die
Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten
Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners
liegen, erfolgen kann.
(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte
Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr
können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor
kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand
mittlerer Art und Güte auswählen.
(3) Die Sachpreise werden vom Preissponsor oder einem von
ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom
Gewinner anzugebende Postadresse versendet.
Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik
Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat
der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der
Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.
(4) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich
im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Projektleiter bzw. einem von
diesem beauftragten Verantwortlichen. Sofern ein Reisetermin nicht schon im
Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise
allein dem Gewinner vorbehalten.
Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den
Reisebedingungen des Veranstalters.
Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen,
Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im
Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch
für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).
Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die
teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der
Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten
Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist
ausgeschlossen.
(5) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter
unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen
Ersatz.
Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz,
wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr
lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).
(6) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen
Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.
(7) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann
nicht abgetreten werden.
(8) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des
Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen
nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an „Wiesbaden am Computer erleben“
zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht
bearbeitet.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
„Wiesbaden am Computer erleben“ behält sich vor, das
Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen
abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht „Wiesbaden am Computer
erleben“ insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren
im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software)
oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht
gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten
eines Teilnehmers verursacht wird, kann „Wiesbaden am Computer erleben“ von
dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.
§ 6 Datenschutz
(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist nicht
notwendig, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht
nicht. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit
einverstanden, dass „Wiesbaden am Computer erleben“ die dazu erforderlichen
Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der
Gewinnabwicklung an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die
Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf. Es
steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@erlebe-wiesbaden.de
die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme
zurückzutreten.
(2) „Wiesbaden am Computer erleben“ verpflichtet sich, die
gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das
Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die
Datenschutzinformation hingewiesen.
§ 7 Haftung
(1) „Wiesbaden am Computer erleben“ wird mit der
Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus
diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom
Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet „Wiesbaden am Computer erleben“
nicht.
(3) „Wiesbaden am Computer erleben“ haftet nur für
Schäden, welche von „Wiesbaden am Computer erleben“ oder einem seiner
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung
von Kardinalspflichten verursacht wurde.
Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für
Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung
von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services,
unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.
(4) Bei Reisegewinnen haftet „Wiesbaden am Computer
erleben“ weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des
Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter.
Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.
§ 8 Sonstiges
(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland anwendbar.
(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder
werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.
(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von
„Wiesbaden am Computer erleben“ ohne gesonderte Benachrichtigung geändert
werden.
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