Wiesbaden am Computer erleben
   

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gewinnspiel

Die Gewinnspiele werden von dem Projekt „Wiesbaden am Computer erleben“ in Kooperation mit verschiedenen Partnern (Kooperationspartner), die grundsätzlich die Preise für die Gewinnspiele zur Verfügung stellen (Preissponsor), durchgeführt. „Wiesbaden am Computer erleben“  vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Gewinnspiels und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. „Wiesbaden am Computer erleben“  wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, sie ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

§ 2 Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.

(2) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie sämtliche Gewinnspielfragen beantwortet, das Anmeldeformular ausfüllt und mittels des Buttons „senden“ an „Wiesbaden am Computer erleben“ abschickt. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner E-Mail- und/oder Postadresse, selbst verantwortlich. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der E-Mail bei „Wiesbaden am Computer erleben“.

(3) Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls kann ein Ausschluss gemäß § 3 (4) erfolgen.

 

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Leiter des Projekts, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich „Wiesbaden am Computer erleben“  das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.

(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.

(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.

 

§ 4 Durchführung und Abwicklung

(1) Die Gewinner werden von „Wiesbaden am Computer erleben“ schriftlich benachrichtigt und können auf www.erlebe-wiesbaden.de und/oder der Website der jeweiligen Kooperationspartner namentlich veröffentlicht werden. Mit dieser Form der Veröffentlichung erklärt sich der Gewinner ausdrücklich einverstanden. „Wiesbaden am Computer erleben“  ist berechtigt, die Daten des Gewinners an den Kooperationspartner zu übermitteln, um so die Auslieferung des Gewinns zu ermöglichen.

Falls „Wiesbaden am Computer erleben“ nur die E-Mail-Adresse des Gewinners bekannt ist, wird der Gewinner per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von vier Wochen nach dem Absenden der Benachrichtigung, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer Gewinner ermittelt.

Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ebenfalls, wenn die Übermittlung des Gewinns nicht innerhalb von 6 Monaten nach der ersten Benachrichtigung über den Gewinn aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.

(2) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Gegenstand ist nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe o. ä. bestehen. Der Preissponsor kann einen dem als Preis präsentierten Gegenstand gleichwertigen Gegenstand mittlerer Art und Güte auswählen.

(3) Die Sachpreise werden vom Preissponsor oder einem von ihm beauftragten Dritten per Spedition, Paketdienst oder Post an die vom Gewinner anzugebende Postadresse versendet.

Die Lieferung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darüber hinaus anfallende Transportkosten und Zölle hat der Gewinner zu tragen. Leistungsort bleibt trotz Übernahme der Versendungskosten der Sitz des Preissponsors.

(4) Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen dem Gewinner und dem Projektleiter bzw. einem von diesem beauftragten Verantwortlichen. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein dem Gewinner vorbehalten.

Mit Bestätigung der Reise unterliegt der Gewinner den Reisebedingungen des Veranstalters.

Die An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (Flughafen, Bahnhof etc.) erfolgt auf Kosten des Gewinners, soweit nichts anderes im Gewinnspiel angegeben oder ausdrücklich vereinbart wurde. Das Gleiche gilt auch für sämtliche Kosten, die während der Reise entstehen (Minibar, Telefon etc.).

Der Wert der Reise im Auslobungstext bezieht sich auf die teuerste Reisezeit und unterliegt somit, je nach Zeitpunkt der Zurverfügungstellung und Inanspruchnahme der Reise, saisonal bedingten Abweichungen und Währungsschwankungen. Ein Ausgleich dieser Wertdifferenz ist ausgeschlossen.

(5) Ist die Übermittlung des Gewinnes nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen möglich, so erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz.

Ebenfalls erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz, wenn der ursprüngliche Gewinn in der präsentierten Ausführung nicht mehr lieferbar ist (Modellwechsel, Saisonware etc.).

(6) Eine Barauszahlung der Gewinne oder eines etwaigen Gewinnersatzes ist in keinem Falle möglich.

(7) Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.

(8) Beschwerden, die sich auf die Durchführung des Gewinnspiels beziehen, sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich an „Wiesbaden am Computer erleben“  zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

 

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

„Wiesbaden am Computer erleben“  behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht „Wiesbaden am Computer erleben“ insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann „Wiesbaden am Computer erleben“  von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

 

§ 6 Datenschutz

(1) Um an einem Gewinnspiel teilnehmen zu können, ist nicht notwendig, sich registrieren zu lassen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Durch die Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass „Wiesbaden am Computer erleben“  die dazu erforderlichen Daten für die Dauer des Gewinnspiels speichert und zum Zwecke der Gewinnabwicklung an den jeweiligen Kooperationspartner übermittelt, welcher die Personenangaben ebenfalls für die Dauer des Gewinnspiels speichern darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter info@erlebe-wiesbaden.de  die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.

(2) „Wiesbaden am Computer erleben“  verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation hingewiesen.

 

§ 7 Haftung

(1) „Wiesbaden am Computer erleben“  wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.

(2) Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den vom Kooperationspartner gestifteten Gewinnen haftet „Wiesbaden am Computer erleben“  nicht.

(3) „Wiesbaden am Computer erleben“  haftet nur für Schäden, welche von „Wiesbaden am Computer erleben“  oder einem seiner Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch die Verletzung von Kardinalspflichten verursacht wurde.

Voranstehende Haftungsbeschränkung gilt insbesondere für Schäden, durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung von Daten o. ä., bei Störungen der technischen Anlagen oder des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren.

(4) Bei Reisegewinnen haftet „Wiesbaden am Computer erleben“  weiterhin nicht für die Folgen einer berechtigten Änderung des Reiseangebots oder der begründeten Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes ist ausgeschlossen.

 

§ 8 Sonstiges

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen hiervon unberührt.

(4) Diese Nutzungsbedingungen können jederzeit von „Wiesbaden am Computer erleben“  ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

 

www.erlebe-wiesbaden.de